Neue Regelung: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) in der Schweiz

Neue Regelung: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) in der Schweiz

In der Schweiz hat die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) im November 2020 zu verschiedenen Entscheidungen für 2021 geführt. Im Folgenden ein nicht abschliessender Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen:

  • Jetzt müssen alle Telekomfirmen ihren Kunden einen Anruf-Filter anbieten, der unerwünschte Werbeanrufe blockiert;
  • Das berühmte Sternchen neben den Namen in Telefonverzeichnissen muss jetzt unbedingt beachtet werden, sonst müssen Werbeanrufer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und machen sich strafbar. Übrigens: Das gilt jetzt auch für Anrufe zu Werbezwecken bei Personen, deren Namen gar nicht im Telefonbuch steht: Personen ohne Verzeichniseintrag sind ab jetzt denjenigen mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt;
  • Sinkende Roaming-Gebühren: Die Kosten für internationales Roaming (d. h. Handynutzung im Ausland) müssen jetzt neu im Sekundentakt abgerechnet werden, die Internet-Verbindungen im Ausland kilobytegenau. Bisher war es möglich, auf die Minute bzw. auf das ganze Megabyte aufzurunden;
  • Die Provider müssen die tatsächlich erreichten Internetgeschwindigkeiten angeben und nicht mehr die theoretisch erreichbaren Maximalwerte;
  • Last but noch least: Die Inhaber von kostenpflichtigen 0900-0901-0906-Nummmer müssen jetzt in der Schweiz domiziliert sein (siehe Art. 12 b lit. d FMG). Nicht betroffen von diesen neuen Vorschriften sind ausländische Inhaber von 0800-0840-0842-0844-0848-Business Nmmern.
  • Es gibt Lösungen für Firmendomizile in der Schweiz für Ihre kostenpflichtigen 0900-0901-0906-Telefonnummern. Informieren Sie sich bei uns.
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